Mit der Ein­führung einer neuen Sonder­ausgabe ab dem Jahr 2022 soll für privat genutzte Immobilien der Anreiz gesetzt werden, in klima­freund­liche Sa­nierungs­maß­nahmen zu in­vestieren.

Zu diesen Maß­nahmen zählen einer­seits die „thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden“, das sind Maß­nahmen wie die Dämmung von Außen­wänden oder der Aus­tausch von Fenstern und Außen­türen, sowie anderer­seits der Aus­tausch eines fossilen Heiz­systems gegen ein klima­freund­liches System.

Voraus­setzung ist die Aus­zahlung einer Bundes­förderung, um die bei der Kommunal­kredit Public Consulting an­gesucht werden muss, sowie weiters, dass die Kosten abzüglich der Förderung einen bestimmten Betrag – bei der thermischen Sanierung € 4.000, beim Heizungstausch € 2.000 – über­steigen.

Sind die Voraus­setzungen erfüllt, wird das neue Sonder­ausgaben­pauschale auto­matisch fünf Jahre lang ab dem Jahr der Aus­zahlung der Förderung vom Finanz­amt berück­sichtigt: jährlich € 800 für die thermische Sanierung und € 400 für den Heizungs­tausch.

Für vermietete Immobilien besteht freilich un­verändert die Möglich­keit zur Ab­setzung solcher Maß­nahmen als Werbungs­kosten, idR wird es sich um Instand­setzungs­auf­wand handeln.

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