Mag. Christoph Kothbauer

Wohnrechts- und Immobilien-Experte

Tagungsleiter

Ihr Wissens-Update sowie aktuelle Themen aus der Praxis

Informationen zum Kurs

Haftung Gebäudersicherheit B1300

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht. Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.

Sie haben konkrete Fragen an Mag. Kothbauer? Schreiben Sie vorab Ihre Fragen an office@liegenschaftsverwaltung.at - diese werden dann direkt auf der Veranstaltung von ihm beantwortet.

Seminarinhalte

Ihr Programm

  • ÖNORM B 1300 und B 1301
  • Relevante Normen und Gesetze
  • Auszüge aus Sonder- und Schutzgesetzen (Elektro, Trinkwasser, Ölfeuerung, Kanalräumung, Gassicherheit, Luftreinhaltung, Garagen ua
  • Verrechnung über als Betriebskosten/Rücklage ??
  • Einschätzen von Haftungssituationen
  • Umgang mit Objektsicherheitsprüfungen und Prüfroutinen
  • Praktisches Abschätzen von Gebäudenachrüstungen.
  • Erstellung von B 1300 Dokumentationen
  • Gebäudesicherheit im aktuellen Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht
  • Haftungsrechtliche Grundlagen
  • Betriebskosten oder Erhaltungskosten
  • Auswahlverschulden und Kontrolle
  • Verkehrssicherheit und Bestandschutz
  • Bauwerkshaftung und vertragliche Verantwortungen
  • Bauordnung der Länder
  • Stand der Technik - in Bezug auf die Objektsicherheit
  • Prüfung von Objekten im Rahmen von Sichtkontrollen
  • Befunddokumentation
  • Seminargebühren

    Die Seminargebühren betragen €
    149.00
    pro Person zzgl. Mehrwertsteuer.

    Im Preis enthalten sind die reichhaltigen Unterlagen und Judikaturbeilagen. Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Bestätigung die Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.

    Termin

    Montag, 02. Dezember 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Ihr Referent

    Ihre Referenten

    Mag. Christoph Kothbauer

    Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in einer ausgedehnten Lehr- und Vortragstätigkeit (ua für die FHW, die Universität Wien, die ÖVI-Akademie, die ARS, die WKO, die MANZ-Rechtsakademie sowie im Rahmen von Firmenschulungen und Inhouse-Seminaren), flankiert von wissenschaftlichen Publikationen und Fachbeiträgen (ua für die Edition ÖVI sowie die Verlage MANZ und Linde) sowie Gutachten und Stellungnahmen.

    Hier zum Seminar anmelden

    Hier zur Tagung anmelden

    Anmelden zur LIVE-VERANSTALTUNG

    Verbindliche Anmeldung

    Live Veranstaltung
    am
    Montag, 02. Dezember 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Ort:
    ,
    (Zum Anfahrtsplan)
    Die Vor-Ort-Teilnahme kostet € 149,- zzgl. 20 % USt. – Kaffeepause, Mittagessen & Seminarunterlagen (PDF) sind im Preis inbegriffen.

    Rechnungsadresse

    Teilnehmer/in:

    Vielen Dank! 

    Sie erhalten zur Bestätigung in den nächsten Tagen von uns eine Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.
    Oops! Something went wrong while submitting the form.

    Anmelden zur ONLINE-WEBINAR

    Verbindliche Anmeldung

    Webinar
    am
    Montag, 02. Dezember 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr
    ACHTUNG: Die Seminargebühren + Seminarunterlagen für das Seminar im betragen 249,- Euro pro Person zzgl. Mehrwertsteuer.
    Die Online-Teilnahme kostet € 119,- zzgl. 20 % USt. Seminar­unter­lagen (PDF)  sind im Preis inkludiert.

    Rechnungsadresse

    Teilnehmer/in:

    Vielen Dank! 

    Sie erhalten zur Bestätigung in den nächsten Tagen von uns eine Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.
    Oops! Something went wrong while submitting the form.

    Hier anmelden zum Online-Webinar

    Verbindliche Anmeldung

    Webinar
    am
    Montag, 02. Dezember 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr
    (Zoom Link wird vor der Veranstaltung ausgesendet)

    Rechnungsadresse

    Teilnehmer/in:

    Vielen Dank! 

    Sie erhalten zur Bestätigung in den nächsten Tagen von uns eine Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.
    Oops! Something went wrong while submitting the form.

    Hier anmelden zum Online-Webinar (Webflow)

    Verbindliche Anmeldung

    Webinar
    am
    Montag, 02. Dezember 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr
    (Zoom Link wird vor der Veranstaltung ausgesendet)

    Rechnungsadresse

    Teilnehmer/in:

    Vielen Dank! 

    Sie erhalten zur Bestätigung in den nächsten Tagen von uns eine Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.
    Oops! Something went wrong while submitting the form.
    Mag. Christoph Kothbauer

    Wohnrechts- und Immobilien-Experte

    Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht. Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.

    Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht. Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.

    Möchten Sie mit uns Kontakt aufnehmen?

    Ganz egal ob Sie eine Frage zu einem unserer Inhalte haben oder sich für etwas anderes interessieren - wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.