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Haftung Gebäudersicherheit B1300
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht. Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.
Sie haben konkrete Fragen an Mag. Kothbauer? Schreiben Sie vorab Ihre Fragen an office@liegenschaftsverwaltung.at - diese werden dann direkt auf der Veranstaltung von ihm beantwortet.
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Seminargebühren
Im Preis enthalten sind die reichhaltigen Unterlagen und Judikaturbeilagen. Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Bestätigung die Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.
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Ihr Referent
Ihre Referenten
Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in einer ausgedehnten Lehr- und Vortragstätigkeit (ua für die FHW, die Universität Wien, die ÖVI-Akademie, die ARS, die WKO, die MANZ-Rechtsakademie sowie im Rahmen von Firmenschulungen und Inhouse-Seminaren), flankiert von wissenschaftlichen Publikationen und Fachbeiträgen (ua für die Edition ÖVI sowie die Verlage MANZ und Linde) sowie Gutachten und Stellungnahmen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht. Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.
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Im Preis enthalten sind die reichhaltigen Unterlagen und Judikaturbeilagen. Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Bestätigung die Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.
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Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in einer ausgedehnten Lehr- und Vortragstätigkeit (ua für die FHW, die Universität Wien, die ÖVI-Akademie, die ARS, die WKO, die MANZ-Rechtsakademie sowie im Rahmen von Firmenschulungen und Inhouse-Seminaren), flankiert von wissenschaftlichen Publikationen und Fachbeiträgen (ua für die Edition ÖVI sowie die Verlage MANZ und Linde) sowie Gutachten und Stellungnahmen.
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Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht. Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht. Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.
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