Mag. Christoph Kothbauer

Wohnrechts- und Immobilien-Experte

Informationen zum Kurs

ÖNORM B 1300 - Haftungsfalle für den Verwalter

Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs.1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder verspricht.

Sie haben konkrete Fragen an Mag. Kothbauer? Schreiben Sie vorab Ihre Fragen an office@liegenschaftsverwaltung.at - diese werden dann direkt auf der Veranstaltung von ihm beantwortet.

Seminarinhalte

  • Zivilrechtliche & strafrechtliche Haftung von Verwaltern
  • Zivilverfahren und Strafverfahren – Schadenersatz bei Personenschäden
  • Schneeräumung: Haftung bei Versäumnis einer Beauftragten Winterdienst Firma
  • Die Haftung des Verwalters bei Hausbetreuungsaktivitäten durch Wohnungseigentümer
  • Bauwerkshaftung – Gebäudesicherheit, Mängelerkennung – Dokumentation
  • Haftungsreduktion durch Gebäudesicherheits-Check (ÖNORM B 1300)
  • Haftpflichtversicherung
  • Haftungsprävention & Schadensprävention
  • Haftung des Verwalters bei Sanierungen

Seminargebühren

Die Seminargebühren betragen €
139.00
pro Person zzgl. Mehrwertsteuer.

Im Preis enthalten sind die reichhaltigen Unterlagen und Judikaturbeilagen. Nach der Anmeldung erhalten Sie zur Bestätigung die Rechnung, welche vor Beginn des Webinars fällig ist. Zugangsdaten & Unterlagen erhalten Sie am Veranstaltungstag.

Verfügbare Seminartermine

Montag, 13. Mai 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr

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Ihre Referenten

Mag. Christoph Kothbauer

Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in einer ausgedehnten Lehr- und Vortragstätigkeit (ua für die FHW, die Universität Wien, die ÖVI-Akademie, die ARS, die WKO, die MANZ-Rechtsakademie sowie im Rahmen von Firmenschulungen und Inhouse-Seminaren), flankiert von wissenschaftlichen Publikationen und Fachbeiträgen (ua für die Edition ÖVI sowie die Verlage MANZ und Linde) sowie Gutachten und Stellungnahmen.

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Montag, 13. Mai 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr

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Montag, 13. Mai 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr
ACHTUNG: Die Seminargebühren + Seminarunterlagen für das Seminar im betragen 249,- Euro pro Person zzgl. Mehrwertsteuer.

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Montag, 13. Mai 2024 von 13:00 bis 15:00 Uhr
(Zoom Link wird vor der Veranstaltung ausgesendet)

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Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs.1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder verspricht.

Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs.1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder verspricht.

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