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Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Es besteht die Verkehrssicherungspflicht bzw. Bauwerkshaftung nach §1319 ABGB. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht.

Die jährliche Überprüfung bzw. Begehung soll sicherstellen, dass vom Mietshaus keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Im Schadensfall haften die Liegenschaftseigentümer oder die Eigentümergemeinschaften.


Sie haben konkrete Fragen an Mag. Kothbauer?

Schreiben Sie vorab Ihre Fragen an Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailoffice(at)liegenschaftsverwaltung.at, diese werden im Webinar beantwortet. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf viele interessante Gespräche.


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